Größe und Branche gemeinsam betrachten.
Unternehmen in den erfassten Sektoren fallen in der Regel in den Anwendungsbereich, wenn sie als mittleres Unternehmen gelten. Die Einordnung hängt nicht allein von der Beschäftigtenzahl ab.
50 bis unter 250 Beschäftigte im Unternehmen oder in der relevanten Unternehmensgruppe
10 bis 50 Mio. EUR Jahresumsatz beziehungsweise eine Bilanzsumme bis 43 Mio. EUR
Tätigkeit in einem erfassten Sektor wie Energie, Gesundheit, Transport, digitale Dienste oder ausgewählte Produktion
Die konkrete Einstufung folgt dem BSI-Gesetz und kann durch Sonderregeln, Unternehmensverflechtungen oder die Art des Dienstes abweichen.